Bedingungen & Konditionen

Allgemein

Die Airtime Paragliding GmbH überträgt die Durchführung aller Aktivitäten auf andere Dienstleister/Veranstalter, die im Folgenden als Veranstalter bezeichnet werden. Die Airtime Paragliding GmbH ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten sowie teilweise für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und teilweise für die Abwicklung der Logistik und das Inkasso für Dritte zuständig.

1. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung (d.h. der Buchung durch den Kunden) bei Airtime Paragliding GmbH oder einem ihrer Betriebe kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Teil des Vertrags zwischen ihm und dem Veranstalter an.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Erbringung der angeforderten Leistung, wie sie in den Anzeigen und/oder in der Auftragsbestätigung beschrieben ist. Leistungserweiterungen können nach Rücksprache mit dem Veranstalter in Betracht gezogen werden. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Preise

Die effektiven Preise können den aktuellen Anzeigen der Airtime Paragliding GmbH entnommen werden. Die Preise in der Broschüre sind pro Person in Schweizer Franken angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können sich ändern.

4. Stornierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Kündigungen von Verträgen müssen schriftlich erfolgen. Stornierungen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und mit dessen Einverständnis gültig. Alle erhaltenen Unterlagen (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine usw.) müssen zu diesem Zeitpunkt beigefügt und zurückgeschickt werden.Im Falle einer Stornierung werden dem Vertragspartner24 Stunden oder weniger vor der Aktivität oder bei Nichterscheinen die folgenden Prozentsätze der Arrangementkosten in Rechnung gestellt: 100%Im Falle von Drittanbietern gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung im Falle eines späteren Beginns oder einer vorzeitigen Abreise von der Aktivität. Zusätzliche Kosten, die durch einen späteren Start, eine frühere Abreise oder die Verschiebung einer Aktivität entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

5. Stornierung oder Änderung des Vertrags durch den Organisator

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Erfüllung eines Vertrags zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht an den alternativ angebotenen Leistungen teilnehmen, werden gezahlte Gebühren abzüglich der Kosten für erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind nicht möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm kurzfristig abzusagen, wenn Teilnehmer/innen durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder sonstige Handlungen die Erfüllung eines Vertrages gefährden oder unmöglich machen. In diesem Fall gilt die Regelung der Stornokosten gemäß Ziffer 5. Wenn ein Programm oder Teile eines Programms aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlicher Vorschriften, Streiks oder unsicherer Wetter- und Naturbedingungen nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktivitäten kurzfristig abzusagen oder zu kürzen. Bezahlte Gebühren werden abzüglich der Kosten für erbrachte Leistungen, eventueller Ausgaben und der Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bitte beachte, dass eine gefahrlose Beendigung der Aktivität im Interesse aller ist. Alle Entscheidungen, die von den Aktivitätsleitern getroffen werden, sind endgültig. Der Organisator behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm zu ändern. Der Veranstalter wird sich um einen gleichwertigen Ersatz bemühen.

6. Teilnahmebedingungen, Verpflichtungen des Teilnehmers

Eine gute Gesundheit ist notwendig, um an allen Aktivitäten teilnehmen zu können. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, den Veranstalter über mögliche gesundheitliche Probleme zu informieren. Unter keinen Umständen dürfen die Teilnehmer/innen an den Aktivitäten teilnehmen, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka oder ähnlichen Substanzen stehen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Anweisungen des Veranstalters strikt Folge zu leisten. Bei Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen oder bei Missachtung der Anweisungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnahme zu untersagen.Der Teilnehmer erlaubt die Verwendung des vom Veranstalter aufgenommenen Bild- und Videomaterials zu Werbezwecken.

7. Versicherung

Die Teilnehmer eines Gleitschirmfluges sind durch den Veranstalter mit unbegrenzter Haftung bei Bergungskosten in der Schweiz versichert. Für alle anderen Aktivitäten versichert der Veranstalter die Teilnehmer nicht.

8. Einsprüche

Sollte es während der Aktivität zu Beanstandungen oder Schäden kommen, sind diese unverzüglich dem Veranstalter (d.h. dem Aktivitätsanbieter) schriftlich mitzuteilen und vom verantwortlichen Leiter schriftlich zu bestätigen. Der Veranstalter/Aktivitätsleiter hat jedoch nicht das Recht, Ansprüche anzuerkennen, weshalb eine Bestätigung nicht die Wirkung eines Anerkenntnisses von Fehlverhalten hat. Der/die Organisator/in/Aktivitätsleiter/in unternimmt im Rahmen des Programms und der verfügbaren Möglichkeiten alle Anstrengungen, um die Situation zu bereinigen. Sollte die Situation nicht oder nur unzureichend behoben werden oder der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen diese innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglichen Ende der Aktivität bei der Airtime Paragliding GmbH beim Veranstalter eingehen. Dem Einspruch des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind die Bestätigung des Veranstalters/der Leiterin der Aktivität sowie alle anderen relevanten Nachweise beizufügen. Bei verspäteten Reklamationen oder Reklamationen mit Versäumnissen während der Aktivität oder verspäteten Einreichungen der Ansprüche bei Airtime Paragliding GmbH, werden alle Reklamationen als ungültig betrachtet.

9. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die Airtime Paragliding GmbH, den Veranstalter oder die Helfer sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt, Assistenten zu beschäftigen oder Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen zu beauftragen. Überträgt der Veranstalter die Durchführung der Aktivität rechtmäßig an einen Dritten, kann der Veranstalter nicht für dessen Handlungen oder Unterlassungen während der Durchführung der Aktivität verantwortlich gemacht werden. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters verursacht werden, sofern dieses Verhalten nicht in seine vertragliche Verantwortung fällt; als Ursache für Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Vorschriften usw. oder Schäden, die durch verspätete Rückkehr zum Ausgangspunkt der Aktivität entstehen. Sollte der Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, Aktivitätsleiters usw. nicht befolgen, entfällt jegliche Haftung des Veranstalters.

10. Anwendbares Recht und Zuständigkeitsbereich

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen anwendbar. Die Parteien vereinbaren, dass der ausschließliche Gerichtsstand Interlaken ist. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, am Wohnsitz des Kunden Klage zu erheben. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Klausel diejenige, die der gesetzlichen Regelung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Klausel lässt die Wirksamkeit der anderen Klauseln unberührt.

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